Zolllager: Wann lohnt es sich für Ware aus der Türkei?

Im Zolllagerverfahren lagern Nicht-Unionswaren unbefristet unter zollamtlicher Überwachung, ohne Einfuhrabgaben, sonstige Abgaben oder handelspolitische Maßnahmen (Art. 237 Abs. 1, Art. 238 Abs. 1 UZK). Die Zollschuld entsteht erst mit der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr — bei Wiederausfuhr aus dem Lager entsteht sie gar nicht. Maßgeblich für die Höhe sind die Bemessungsgrundlagen im Zeitpunkt dieser späteren Zollanmeldung (Art. 77 UZK), nicht die bei der Einlagerung.

Quelle: Generalzolldirektion / Zoll online · EUR-Lex / Amt für Veröffentlichungen der EU. Daten zuletzt aktualisiert: .

Vier Zolllagerarten, vier Gatter

Was das Zolllagerverfahren wirtschaftlich leistet

Aufschub oder Nichterhebung: zwei Hebel, die regelmäßig vermischt werden

Bewilligung: was vor der ersten Einlagerung vorliegen muss

Was die Aufzeichnungen nach Art. 178 UZK-DA leisten müssen

Türkei-Besonderheit: die A.TR im Langzeitlager

Vier Monate ab Ausstellung — und was die Gestellung daran ändert

Zwei Risiken, die erst bei der Auslagerung sichtbar werden

Was im Lager erlaubt ist

Der abschließende Katalog: übliche Behandlungen im Zolllager

Zwei Rechenvorteile, die häufig übersehen werden

Beförderungen im Zolllagerverfahren: 30 und 100 Tage

Einfuhrumsatzsteuer: warum das Zolllager in Deutschland stärker wirkt

Abgrenzung zur vorübergehenden Verwahrung

Quelle

Häufig gestellte Fragen

Wie lange darf Ware im Zolllager bleiben?

Zeitlich unbegrenzt (Art. 238 Abs. 1 UZK). Nur in Ausnahmefällen — etwa wenn die Ware bei Langzeitlagerung eine Gefahr für Gesundheit von Mensch, Tier oder Pflanze oder für die Umwelt darstellt — kann die Zollbehörde eine Frist für die Erledigung setzen (Art. 238 Abs. 2 UZK). Davon zu unterscheiden ist die vorübergehende Verwahrung, die nach Art. 149 UZK auf 90 Tage begrenzt ist.

Welcher Zollsatz gilt, wenn ich Ware nach zwei Jahren Lagerung auslagere?

Der Zollsatz zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr — zusammen mit Menge, Zollwert und Beschaffenheit zu diesem Zeitpunkt (Art. 77 UZK). Ein während der Lagerzeit neu eingeführter Antidumpingzoll trifft den Bestand also ebenfalls; umgekehrt profitiert man von einer zwischenzeitlichen Zollsenkung.

Gilt meine A.TR nach langer Lagerzeit noch?

Die A.TR ist nach Art. 8 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/2006 innerhalb von vier Monaten ab Ausstellung vorzulegen. Art. 8 Abs. 3 sieht die Annahme bei verspäteter Vorlage vor, wenn die Waren vor Fristablauf gestellt wurden — was bei der Überführung in das Zolllagerverfahren der Fall ist. Die konkrete Handhabung sollte vorab mit der Überwachungszollstelle geklärt werden.

Darf ich im Zolllager umpacken oder etikettieren?

Ja, soweit es sich um übliche Behandlungen im Sinne des abschließenden Katalogs in Anhang 71-03 UZK-DA handelt (Art. 220 UZK i. V. m. Art. 180 UZK-DA) — dazu zählen unter anderem Umfüllen, Abpacken, Sortieren, Wiegen und Probenahme. Bearbeitungen darüber hinaus setzen eine aktive Veredelung oder Endverwendung voraus, die nach Art. 241 UZK in den Räumlichkeiten des Zolllagers bewilligt werden kann.

Wer haftet bei einer Fehlmenge im öffentlichen Zolllager?

Das hängt von der Lagerart ab: Beim öffentlichen Zolllager Typ I tragen Bewilligungsinhaber und Inhaber des Verfahrens gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die Ware nicht der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Art. 242 Abs. 1 UZK). Beim Typ II kann die Bewilligung diese Verantwortung ausschließlich dem Inhaber des Verfahrens zuweisen (Art. 242 Abs. 2 UZK).

Kann ich eine Zolllagerbewilligung rückwirkend erhalten?

Nein. Art. 211 Abs. 2 Buchst. g UZK schließt eine rückwirkende Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung ausdrücklich aus. Die Bewilligung muss vor der ersten Einlagerung vorliegen.

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