Antidumpingzoll Türkei: Liste nach Zolltarifnummer abfragen
Ob eine Ware bei der Einfuhr in die Türkei einen türkischen Antidumping-, Ausgleichs- oder Schutzzoll auslöst, entscheidet die Maßnahmenliste des türkischen Handelsministeriums (T.C. Ticaret Bakanlığı, İthalat Genel Müdürlüğü) — nicht TARIC und nicht EZT-online, die ausschließlich die EU-Seite abbilden. Der Abgleich auf dieser Seite prüft eine eingegebene Zolltarifnummer gegen 1.459 aktive Zeilen dieser Liste (1.407 Antidumping-, 49 Schutz- und 3 Ausgleichsmaßnahmen; 1.251 davon mit noch nicht abgelaufenem Enddatum; Stand des Abgleichs 21.08.2026, zugrunde liegende Quelldatei „Yürürlükteki Önlemler 13.07.2026.xlsx") und trennt dabei zwei Trefferarten, die nicht gleichgesetzt werden dürfen: erfasst bedeutet, dass Ihr Code in den Anwendungsbereich einer Maßnahme fällt; enger bedeutet, dass die Maßnahme eine tiefere Zeile unterhalb Ihres Codes trifft und Sie mit Ihrer vollständigen Nummer gegenprüfen müssen. Deutschland ist in dieser Liste keine theoretische Größe: 137 aktive Zeilen decken deutschen Ursprung ab — 13 nennen Deutschland namentlich, 124 laufen über die Ursprungsgruppen „Avrupa Birliği" (Europäische Union), „AB (İspanya hariç olmak üzere)" und „Tüm Ülkeler". Weißblech der Positionen 7210.11, 7210.12.20, 7210.90.40, 7212.10 und 7212.40.20 mit Ursprung Deutschland trägt seit dem 20. Dezember 2025 einen Antidumpingzoll von 5,53 % (Thyssenkrupp Rasselstein GmbH) beziehungsweise 11,05 % (Diğerleri, alle übrigen) auf den CIF-Wert — Tebliğ 2025/40, Resmî Gazete Nr. 33113. Ein abgelaufenes Enddatum bedeutet dabei nicht, dass die Maßnahme weg ist: nach Art. 35 der türkischen Verordnung über die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei der Einfuhr (Resmî Gazete vom 30.10.1999, Nr. 23861) bleibt eine Maßnahme während einer eingeleiteten Auslaufüberprüfung in Kraft, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
Quelle: Resmî Gazete (Amtsblatt der Republik Türkei), Nr. 33113 vom 20.12.2025 · T.C. Ticaret Bakanlığı — Handelsministerium der Republik Türkei · Germany Trade & Invest (GTAI), Meldung vom 08.01.2026 · Bundeszollverwaltung (zoll.de) · Bundeszollverwaltung · Europäische Kommission, GD TAXUD · EUR-Lex, Amtsblatt der EU, L 2026/1930 vom 05.08.2026 · EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU · EUR-Lex, Amtsblatt der EU L vom 24.06.2026.
Daten zuletzt aktualisiert:
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„Antidumpingzoll Türkei" meint zwei entgegengesetzte Vorgänge, und die Antwort ist in beiden Fällen eine andere. Entweder kommt Ihre Ware aus der Türkei in die EU — dann entscheidet ein EU-Rechtsakt, abfragbar in EZT-online und TARIC. Oder Ihre Ware geht von Deutschland in die Türkei — dann entscheidet die Maßnahmenliste des türkischen Handelsministeriums, und die steht in keiner EU-Datenbank.
Diese Seite beantwortet mit einem Werkzeug die zweite Richtung: Sie geben eine Zolltarifnummer ein und sehen, welche türkischen Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen diese Nummer treffen — getrennt danach, ob die Maßnahme Ihren Code abdeckt oder eine tiefere Zeile darunter meint. Für die erste Richtung stehen die amtlichen Werkzeuge und der aktuelle EU-Stand weiter unten.
Warum die Trennung überhaupt nötig ist: die Zollunion zwischen der EU und der Türkei nimmt den Regelzoll, nicht die handelspolitischen Schutzinstrumente. Sie werden auf beiden Seiten der Grenze zusätzlich erhoben — eine A.TR. ändert daran nichts.
Welche Richtung meinen Sie — Einfuhr aus der Türkei oder Ausfuhr in die Türkei?
Welche Richtung meinen Sie — Einfuhr aus der Türkei oder Ausfuhr in die Türkei? — Beide Fragen tragen dasselbe Wort und haben getrennte Rechtsquellen. Erst nach der Richtungswahl ist die Frage überhaupt beantwortbar.
Ihre Sendung: nichtpräferenzieller Ursprung der Ware und Bestimmungsland
Weg A — die Ware kommt aus der Türkei in die EU — Zuständig ist der EU-Rechtsakt: EZT-online und TARIC — Fragen Sie in EZT-online im Bereich Einfuhr mit dem geografischen Gebiet TR ab; für die Maßnahmenprüfung sind die ersten zehn Stellen maßgeblich, und unternehmensspezifische Sätze greifen nur mit dem richtigen TARIC-Zusatzcode. Die Bundeszollverwaltung stellt klar, dass Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Zusätzliche Zölle stets ergänzend zum Drittlandszoll erhoben werden — auch bei reduziertem Satz oder Befreiung; Ausnahme sind die Fälle der Zollbefreiungsverordnung. Den aktuellen EU-Stand für türkischen Ursprung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weg B — die Ware geht von Deutschland in die Türkei — Zuständig ist die Maßnahmenliste des türkischen Handelsministeriums — Türkische Antidumping-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen stehen weder in TARIC noch in EZT-online. Sie werden im Resmî Gazete veröffentlicht und vom Handelsministerium als Liste geführt. Genau diese Liste fragt das Werkzeug direkt darunter ab: 1.459 aktive Zeilen, davon 1.407 Antidumping-, 49 Schutz- und 3 Ausgleichsmaßnahmen, Stand des Abgleichs 21.08.2026.
Diese Weiche ist keine Formalie. Wer ein türkisches Ergebnis in eine EU-Zollanmeldung überträgt, meldet eine Maßnahme an, die es dort nicht gibt. Und wer umgekehrt aus TARIC schließt, in der Türkei sei nichts fällig, übersieht 137 aktive Zeilen, die deutschen Ursprung abdecken.
Trifft meine Zolltarifnummer eine türkische Maßnahme?
Trifft meine Zolltarifnummer eine türkische Maßnahme? — Geben Sie die Nummer ein, unter der Ihre Ware in der Türkei angemeldet wird. Das Ergebnis ist ein Befund mit zwei getrennten Beweisregistern — keine Zollberechnung.
Die Abfrage ist frei, ohne Anmeldung und ohne Guthaben nutzbar, und das Ergebnis wird nicht gekürzt — auch dann nicht, wenn es 89 Zeilen sind. Aus Schutzgründen sind 60 Abfragen pro Minute und IP zulässig; deshalb fragt die Eingabe erst nach einer kurzen Tippause ab.
Der Kopfbefund ist bewusst binär, und die beiden Register bleiben darunter baulich getrennt: ein Treffer der Klasse „erfasst" betrifft Sie unmittelbar, ein Treffer der Klasse „enger" verlangt, dass Sie mit Ihrer vollständigen zwölfstelligen Nummer gegenprüfen. Wer beides in einer gemeinsamen Liste zeigt, stellt eine enge Maßnahme so dar, als gälte sie für die ganze Position — ein Falschbefund mit unmittelbarer Geldfolge.
GELTUNGSRICHTUNG: Diese Liste enthält ausschließlich Maßnahmen, die die TÜRKEI auf ihre eigenen EINFUHREN anwendet. Sie ist nicht die Antidumpingliste der EU und darf in keiner EU-Zollanmeldung verwendet werden. Für einen deutschen Exporteur bedeutet ein Treffer: auf diese Ware fällt bei der Einfuhr in die Türkei zusätzlich zum türkischen Einfuhrzoll eine Maßnahme an — die A.TR. und die Zollunion nehmen sie nicht weg. Für die Gegenrichtung, also die Einfuhr aus der Türkei in die EU, sind EZT-online und TARIC maßgeblich. Verbindlich ist allein der im Resmî Gazete veröffentlichte Wortlaut.
Zolltarifnummer — CN-Code, HS-Code oder türkische GTİP — Mindestens vier Ziffern. Punkte, Leerzeichen und Trennstriche werden ignoriert; gerechnet wird ausschließlich mit Ziffern. Je länger Ihre Nummer, desto schärfer der Befund: 7208.39 liefert 28 Zeilen, alle nur enger; 7208.39.00.10.11 liefert 6 Zeilen, alle erfasst. Eigener Endpunkt GET /api/landing/trade-measures/check. Die Eingabe wird auf Ziffern normalisiert; unter vier Ziffern antwortet er mit dem Grund too_short, ohne jede Ziffer mit empty. Live geprüft am 21.08.2026.
Ursprungs-Hervorhebung — Markierung, kein Filter — Gemeint ist der nichtpräferenzielle Ursprung der WARE, nicht Ihr Firmensitz. Ein deutscher Verkäufer kann Ware chinesischen Ursprungs liefern; dann gilt die China-Zeile, nicht die Deutschland-Zeile. Die Hervorhebung blendet nichts aus, sie markiert nur die Zeilen, die deutschen Ursprung abdecken. Der Endpunkt nimmt keinen Ursprungsparameter entgegen und gibt immer alle Ursprünge zum Code zurück. Jede Ursprungsauswahl ist deshalb reine Anzeige-Hervorhebung und wird auch so beschriftet.
Amtliche Bezeichnung Ihres Codes — Nebenabfrage — Kontrolliert, ob es die eingegebene Nummer im türkischen Zolltarif überhaupt gibt. Ein Nulltreffer sagt das nämlich nicht: die Eingabe 999999 liefert genauso null Treffer wie die Eingabe 3919.10, und nur eine der beiden ist ein Tippfehler. Zweiter Endpunkt GET /api/landing/tariff/code. Zwei am 21.08.2026 geprüfte Fallen werden hier abgefangen statt weitergereicht: bei einer vierstelligen Position antwortet er mit null (Eingabe 5407), und bei einer achtstelligen Eingabe steigt er selbsttätig auf eine tiefere Blattzeile ab (Eingabe 72101100 kommt als 7210.11.00.10.11 zurück).
Die Regeln, nach denen dieser Abgleich arbeitet — Jede Regel, die das Ergebnis formt, steht hier im Klartext mit ihrer Grundlage. Was ein Werkzeug rechnet, aber nicht sagt, ist für den Leser nicht überprüfbar.
Mindestlänge der Eingabe — vier Ziffern — Eine kürzere Eingabe durchsucht ein ganzes Kapitel und liefert ein Verzeichnis statt einer Antwort. Live geprüft: die Eingabe 76 antwortet mit dem Grund too_short.
Erfasst (covers) — Ihre Nummer beginnt mit dem Code der Maßnahme — die Maßnahme deckt Ihre Ware ab — Abgleich im eigenen Verzeichnisdienst. Geprüftes Beispiel: 7208.39.00.10.11 liefert 6 Zeilen, ausnahmslos erfasst, darunter Ursprung Europäische Union mit 7 % bis 12,8 % nach Tebliğ 2022/21.
Enger (narrower) — Der Code der Maßnahme beginnt mit Ihrer Nummer — die Maßnahme zielt auf eine tiefere Zeile unter Ihrem Code — Geprüftes Beispiel: 720839 liefert 28 Zeilen, ausnahmslos enger. Werden beide Trefferarten in einer Liste gezeigt, erscheint eine enge Maßnahme so, als gälte sie für die ganze Position.
Reichweite der ersten sechs Stellen — Stelle 1 bis 6 = Harmonisiertes System, weltweit identisch; ab Stelle 7 = nationale türkische Zeile — Die türkische GTİP ist zwölfstellig, der EU-CN-Code achtstellig, die deutsche Codenummer elfstellig. Ein Abgleich auf HS-6 trägt zwischen beiden Seiten, ein Abgleich ab Stelle 7 nicht.
Geltungsrichtung der Liste — Einfuhren IN die Türkei — nicht Einfuhren in die EU — Quelle ist die Liste „Yürürlükteki Önlemler" des türkischen Handelsministeriums samt der getrennt geführten Schutzmaßnahmenliste. Für EU-Einfuhren sind EZT-online und TARIC maßgeblich.
Betroffenheit Deutschlands — vier Deckungsklassen, nicht eine — 13 Zeilen nennen Deutschland namentlich, 74 laufen über die Gruppe „Avrupa Birliği" (Europäische Union), 5 über „AB (İspanya hariç olmak üzere)" (EU ohne Spanien) und 45 über „Tüm Ülkeler" (alle Länder) — zusammen 137 aktive Zeilen — Auszählung im eigenen Bestand am 21.08.2026; 136 der 137 Zeilen tragen ein noch nicht abgelaufenes Enddatum. Die drei Gruppenzeilen tragen kein Länderkürzel: ein Filter, der nur auf DE prüft, übersieht 124 von 137 Zeilen — ein Falschnegativ mit Geldfolge.
Ursprung ist nicht der Firmensitz — Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware, nicht das Land des Verkäufers — Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 1: die Zollstellen erheben die Maßnahme für Ware, deren GTP, Warenbezeichnung und Ursprungsland in Art. 4 genannt sind. Der Sitz des Ausführers kommt darin nicht vor.
Satztext wird nie umgerechnet — Der Satztext erscheint wortwörtlich: kein Runden, kein Mitteln, kein Herausziehen einer einzelnen Zahl — In den Daten stehen Prozentsätze, Spannen, Mengensätze wie 1,60-2,40 $/m2, Tonnensätze und mehrzeilige Zeitstaffeln nebeneinander. Aus %5,53-%11,05 eine Zahl zu machen hieße, die Firmenzuordnung zu erfinden.
Eine Spanne bedeutet firmenabhängige Sätze — Welcher Satz gilt, entscheidet die Firmentabelle des Tebliğ — nicht diese Liste — Für Weißblech mit Ursprung Deutschland führt die Ministeriumsliste %5,53-%11,05; im Rechtsakt selbst stehen dahinter zwei Zeilen: Thyssenkrupp Rasselstein GmbH mit 5,53 und „Diğerleri" (alle übrigen) mit 11,05, jeweils in Prozent des CIF-Werts.
Abgelaufenes Enddatum ist kein Wegfall — Wird vor Fristende eine Auslaufüberprüfung eingeleitet, bleibt die Maßnahme bis zum Abschluss der Untersuchung in Kraft — Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 5 im Wortlaut, mit Verweis auf Art. 35 der Verordnung über die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei der Einfuhr (Resmî Gazete vom 30.10.1999, Nr. 23861). 208 der aktiven Zeilen tragen ein überschrittenes Enddatum.
Statusabzeichen — drei Zustände, nicht zwei — In Kraft = Enddatum in der Zukunft oder keines; Prüfpflicht = Enddatum überschritten, Ausgangsmaßnahme; an eine Hauptmaßnahme gebunden = Enddatum überschritten, aber Erstreckungsmaßnahme — Statusberechnung im eigenen Verzeichnisdienst. Alle drei live beobachtet: die PVC-Zeilen 3904.10.00.00.19 mit Enddatum 14.07.2026 zeigen Prüfpflicht, die Zeile 5407 mit Ursprung Bulgarien zeigt Bindung an eine Hauptmaßnahme, die Mehrzahl zeigt in Kraft. Der Wortlaut „aufgehoben" erscheint in keinem der drei Fälle.
Erstreckte Maßnahmen (teşmil) — Sie können betroffen sein, ohne dass je eine Untersuchung gegen Ihr Land geführt wurde — Das Handelsministerium beschreibt es selbst: werden Maßnahmen durch Verlagerung des Ursprungs oder der Tarifposition unwirksam gemacht, wird eine Untersuchung eröffnet und die bestehende Maßnahme kann auf das betreffende Land oder die betreffende Ware erstreckt werden. Die Zeile zur Position 5407 mit Ursprung Deutschland trägt genau dieses Kennzeichen.
Der Code allein entscheidet nicht — Maßgeblich sind die GTP der geltenden TGTC UND die Warenbezeichnung in der Tabelle des Tebliğ — Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 2: die Erläuterungen des Bilgilendirme Raporu sind allgemein gehalten; für die Anwendung gelten die GTP der geltenden TGTC und die Warenbezeichnung aus der Tabelle des Art. 4.
Eine Codeänderung hebt die Maßnahme nicht auf — Änderungen an Tarifposition oder Warenbezeichnung in der TGTC stehen der Anwendung des Tebliğ nicht entgegen — Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 3. Konsequenz für dieses Werkzeug, die ausgesprochen gehört: ein rein codebasierter Abgleich kann gegenüber dem Rechtsakt veralten, ohne dass die Maßnahme endet.
Aufgefüllte Ministeriumscodes — Wo der veröffentlichte Code auf zwölf Stellen mit Nullen aufgefüllt wurde, wird gegen den kürzeren echten Präfix abgeglichen und beides angezeigt — Live beobachtet: die Eingabe 55032000 liefert die Zeile 5503.20.00.00.00 mit Auffüllkennzeichen; abgeglichen wurde der Präfix 5503200000. Ohne Hinweis wirkte die Zeile präziser, als sie ist.
Warenbezeichnungen liegen nicht auf Deutsch vor — Die Bezeichnung erscheint unübersetzt auf Türkisch und, soweit vorhanden, auf Englisch — Der Bestand führt keine deutsche Spalte. Da die Warenbezeichnung nach Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 2 mitentscheidend ist, würde eine Übersetzung genau den maßgeblichen Wortlaut verändern.
Bedeutung des Abgleichsdatums — Das angezeigte Datum ist der Tag, an dem WIR die Ministeriumsliste zuletzt abgeglichen haben — nicht der Tag, an dem das Ministerium sie geändert hat — Der Wert stammt aus dem letzten Abgleich unseres Bestands (21.08.2026). Der Dateistand des Ministeriums steht dagegen im Dateinamen der Quelldatei: „Yürürlükteki Önlemler 13.07.2026.xlsx". Beide Daten dürfen nicht gleichgesetzt werden.
Zwei verschiedene Rechtsaktgattungen — Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen ergehen als Tebliğ des Handelsministeriums; Schutzmaßnahmen ergehen als Beschluss (Karar) mit eigener Beschlussnummer — Im Bestand belegt: die Schutzmaßnahme zu Flachglas iranischen Ursprungs führt den Maßnahmenbeschluss 2025/9817 und daneben den Abschluss-Tebliğ 2025/3, beide im Resmî Gazete Nr. 32902 vom 16.05.2025. Beide unter einem gemeinsamen Etikett „Verordnung" zu führen wäre eine falsche Rechtsquellenangabe.
Zugang — frei, ohne Anmeldung, ohne Guthaben; 60 Anfragen pro Minute und IP — Die Route trägt die Drosselung 60 Anfragen pro Minute; der Antwortkopf x-ratelimit-limit mit dem Wert 60 wurde am 21.08.2026 bestätigt. Das Ergebnis wird nicht gekürzt.
Rechtliche Wirkung — Die Seite zeigt eine Liste, keinen Bescheid — Verbindlich sind allein die im Resmî Gazete veröffentlichten Rechtsakte und die Auskunft der türkischen Zollbehörde zum Zeitpunkt der Anmeldung.
Dieser Abgleich ersetzt weder die verbindliche Zolltarifauskunft noch die Prüfung des Rechtsakts. Er sagt Ihnen, worauf Sie schauen müssen — nicht, wie viel Sie zahlen.
Leere Eingaben und Eingaben unter vier Ziffern antworten mit HTTP 200 und einem eigenen Grund (empty beziehungsweise too_short). Das ist kein Netzfehler und wird hier auch nicht als solcher dargestellt.
Ein Nulltreffer ist kein Freibrief: die Eingabe 999999 liefert genauso null Treffer wie 3919.10, 7318 oder 8544, und der Endpunkt sagt nicht, dass die erste Nummer im Tarif gar nicht existiert. Deshalb steht neben jedem Leerbefund das Abgleichsdatum und, soweit ermittelbar, die amtliche Bezeichnung des Codes.
Große Ergebnisse werden nicht gekürzt: die Position 5407 liefert 89 Zeilen über 35 Ursprünge. Sie werden nach Ursprung gruppiert, damit das Register lesbar bleibt.
Bei vierstelligen Positionen kommt kein HS-6-Wert zurück, obwohl die Trefferzahl hoch sein kann — 4411 liefert 4 Treffer, 5407 liefert 89. Das Feld ist deshalb kein Pflichtfeld.
Firmenspezifische Maßnahmen tragen den Firmenvorbehalt im Rohtext des Ursprungsfelds. Derzeit gibt es genau eine solche Zeile im Bestand: Zahnimplantate der Position 9021.29 mit dem Vorbehalt für zwei namentlich genannte Unternehmen in Südkorea, Tebliğ 2025/4, Satz %15-%25 sowie 140-320 $/Kg. Würde der Rohtext durch den kanonischen Ländernamen ersetzt, sähe die Maßnahme aus, als gälte sie für ganz Südkorea.
Schutzmaßnahmen tragen mehrzeilige Satztexte mit Zeitstaffel — bei Flachglas iranischen Ursprungs drei Perioden von 36 auf 34 US-Dollar je Tonne, bei Polyesterfasern der Position 5503.20 vier Perioden. Die Staffel wird vollständig angezeigt, weil ein einzeiliges Feld hier stillschweigend abschneiden würde.
Der Vermerk „III. UZATMA (2024-2027)" bezeichnet die dritte Verlängerungsrunde einer Schutzmaßnahme, keine Jahreszahl.
Das Statusabzeichen wird serverseitig gegen den heutigen Tag berechnet. Ein am Vortag geladenes Ergebnis kann veraltete Abzeichen tragen; deshalb steht das Abgleichsdatum in derselben Fläche wie das Abzeichen.
Was bedeutet erfasst — und was bedeutet enger?
Was bedeutet erfasst — und was bedeutet enger? — Beide Wörter beschreiben denselben Vorgang aus entgegengesetzter Richtung, und der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie handeln müssen oder nur nachsehen.
Verhältnis der beiden Codes — Erfasst: Ihre Nummer beginnt mit dem Code der Maßnahme — Enger: Der Code der Maßnahme beginnt mit Ihrer Nummer
Eingabe 7208.39 — die Position, sechs Ziffern — Erfasst: 0 von 28 Zeilen — Enger: 28 von 28 Zeilen
Eingabe 7208.39.00.10.11 — die vollständige GTİP — Erfasst: 6 von 6 Zeilen — Enger: 0 von 6 Zeilen
Was der Treffer für Sie heißt — Erfasst: Die Maßnahme deckt Ihre Ware ab — unmittelbar relevant — Enger: Die Maßnahme zielt auf eine tiefere Zeile unter Ihrem Code — noch keine Betroffenheit
Was als Nächstes zu tun ist — Erfasst: Den Rechtsakt im Resmî Gazete öffnen und die Warenbezeichnung Wort für Wort gegen die eigene Ware halten — Enger: Die vollständige zwölfstellige Nummer beim Käufer oder Zollagenten bestätigen lassen und erneut abfragen
Dieselbe Beweiszeile in beiden Fällen — Erfasst: 7208.39.00.10.11, Ursprung Europäische Union, 7 % bis 12,8 %, Tebliğ 2022/21, Resmî Gazete vom 07.07.2022 Nr. 31889, Enddatum 07.07.2027 — Enger: dieselbe Zeile — bei der Eingabe 7208.39 erscheint sie als Hinweis, nicht als Betroffenheit
Dieselbe Ware, dieselbe Liste, gegensätzliche Antwort: der Unterschied liegt allein in der Stellenzahl Ihrer Eingabe. Deshalb bleiben die beiden Register auf dieser Seite baulich getrennt und werden nie zu einer Liste zusammengeführt. Eine enge Maßnahme, die aussieht, als gälte sie für die ganze Position, ist der einzige Fehler dieses Werkzeugs, der unmittelbar Geld kostet.
Warum steht mein Land nicht in der Trefferliste — und ich bin trotzdem betroffen?
Warum steht mein Land nicht in der Trefferliste — und ich bin trotzdem betroffen? — Vier Sätze, die intuitiv richtig klingen und es nicht sind. Jeder von ihnen hat schon eine Kalkulation gerettet oder ruiniert.
„Ich sitze in Deutschland, also gilt die Deutschland-Zeile." Nein. Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Ursprung der WARE, nicht der Sitz des Verkäufers. Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 1 lässt die Zollstellen die Maßnahme für Ware erheben, deren GTP, Warenbezeichnung und Ursprungsland in Art. 4 genannt sind — der Sitz des Ausführers kommt darin nicht vor. Ein deutscher Händler, der Ware chinesischen Ursprungs liefert, fällt unter die China-Zeile.
„Deutschland steht nicht in der Trefferliste, also bin ich sicher." Nein. Vier Deckungsklassen führen zu Ihnen: 13 aktive Zeilen nennen Deutschland namentlich, 74 laufen über die Gruppe „Avrupa Birliği" (Europäische Union), 5 über „AB (İspanya hariç olmak üzere)" (EU ohne Spanien) und 45 über „Tüm Ülkeler" (alle Länder). Zusammen 137 aktive Zeilen, davon 136 mit noch nicht abgelaufenem Enddatum, Auszählung vom 21.08.2026. Die Gruppenzeilen tragen kein Länderkürzel — wer nur danach filtert, übersieht 124 davon.
„Gegen Deutschland wurde nie eine Untersuchung geführt, also gibt es keine Maßnahme gegen Deutschland." Nein. Wird eine bestehende Maßnahme durch Verlagerung des Ursprungs oder der Tarifposition unwirksam gemacht, eröffnet das Ministerium eine Untersuchung und kann die Maßnahme auf das betreffende Land oder die betreffende Ware erstrecken (teşmil). Die Zeile zur Position 5407 mit Ursprung Deutschland ist genau so entstanden: Satz 0%-42,44%, Tebliğ 2024/8, Resmî Gazete vom 20.02.2024 Nr. 32466, Aktenzeichen OEK.147.07.2023, Enddatum 20.02.2029, mit Erstreckungskennzeichen.
„Null Treffer heißt: unbedenklich." Nein — null Treffer heißt: an unserem Abgleichstag stand nichts in der Liste. Die Liste wird von uns abgeglichen, nicht vom Ministerium für uns gepflegt; zwischen zwei Abgleichen kann ein neuer Tebliğ im Resmî Gazete stehen. Und der Abgleich erkennt keinen Tippfehler: die Eingabe 999999 liefert denselben Leerbefund wie 3919.10. Deshalb trägt jeder Nulltreffer hier ein Datum, und ohne dieses Datum ist er wertlos.
„Der Code passt, also bin ich betroffen." Auch das nicht zwingend. Nach Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 2 sind für die Anwendung die GTP der geltenden TGTC UND die Warenbezeichnung aus der Tabelle des Art. 4 maßgeblich. Eine Zeile, deren Code passt, deren Warenbezeichnung aber eine andere Ware meint, trifft Sie nicht — und deshalb steht die Bezeichnung im Ergebnis unübersetzt neben jedem Code.
Die Maßnahme ist abgelaufen — muss ich trotzdem zahlen?
Die Maßnahme ist abgelaufen — muss ich trotzdem zahlen? — Das Ergebnis kennt drei Zustände, nicht zwei. Keiner von ihnen heißt „aufgehoben", und das ist kein Vorsichtsmanöver, sondern die Rechtslage.
In Kraft — Enddatum liegt in der Zukunft oder ist nicht veröffentlicht — Die Maßnahme wird bei der Einfuhr erhoben. 1.251 der 1.459 aktiven Zeilen stehen in diesem Zustand (Auszählung vom 21.08.2026). — Statusberechnung im eigenen Verzeichnisdienst: kein Enddatum, oder Enddatum ab heute.
Prüfpflicht — Enddatum überschritten, aber es ist eine Ausgangsmaßnahme — Die Zeile steht weiterhin in der Ministeriumsliste, ihr veröffentlichtes Enddatum liegt jedoch in der Vergangenheit. Das heißt nicht, dass sie weg ist. 208 aktive Zeilen tragen ein überschrittenes Enddatum. Beispiel: die beiden PVC-Zeilen 3904.10.00.00.19 mit Ursprung Deutschland und Vereinigte Staaten, Satz 7.93%, Tebliğ 2021/29, Resmî Gazete vom 14.07.2021 Nr. 31541, Enddatum 14.07.2026. — Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 5 wiederholt Art. 35 der Verordnung im Wortlaut: wird vor dem Ende der Geltung eine Auslaufüberprüfung (nihai gözden geçirme soruşturması) eröffnet, bleibt die Maßnahme in Kraft, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
An eine Hauptmaßnahme gebunden — Enddatum überschritten, aber es ist eine Erstreckungsmaßnahme — Die Zeile ist keine eigenständige Untersuchung, sondern eine auf ein weiteres Land oder eine weitere Ware erstreckte Maßnahme; ihr Schicksal hängt rechtlich an der Hauptmaßnahme. Beispiel: die Zeile zur Position 5407 mit Ursprung Bulgarien, Tebliğ 2015/41, Enddatum 22.08.2020, mit Erstreckungskennzeichen. — Statusberechnung im eigenen Verzeichnisdienst: überschrittenes Enddatum plus Erstreckungskennzeichen.
Was in keinem der drei Fälle erscheint: „aufgehoben" oder „nicht mehr anwendbar". Beides wäre eine Rechtsauskunft, die aus einem Enddatum allein nicht folgt. Was Sie stattdessen tun: den Tebliğ im Resmî Gazete öffnen und nachsehen, ob eine Auslaufüberprüfung eröffnet wurde.
Wie hoch ist der Antidumpingzoll auf deutsches Weißblech in der Türkei?
Wie hoch ist der Antidumpingzoll auf deutsches Weißblech in der Türkei? — Die Sätze stehen im Rechtsakt selbst, nicht in der Liste: Tebliğ 2025/40, veröffentlicht im Resmî Gazete vom 20. Dezember 2025, Nr. 33113, Aktenzeichen DMS.292.00.2024. Betroffen sind kalayla kaplanmış teneke — mit Zinn überzogene Flacherzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl — der Positionen 7210.11, 7210.12.20, 7210.90.40, 7212.10 und 7212.40.20. Jeder Satz ist ein Prozentsatz des CIF-Werts.
Thyssenkrupp Rasselstein GmbH — Ursprung Deutschland — 5,53 %
Alle übrigen Unternehmen — Ursprung Deutschland — 11,05 % — Diğerleri — alle übrigen Unternehmen dieses Ursprungs
Handan Jintai Packing Material Co., Ltd. — Ursprung China — 24,83 %
Handan Steel Group Hengshui Cold Rolling Steel Co., Ltd. — Ursprung China — 23,88 %
Jiangsu Suxun New Material Co., Ltd. — Ursprung China — 24,73 %
Alle übrigen Unternehmen — Ursprung China — 50,08 % — Diğerleri — alle übrigen Unternehmen dieses Ursprungs
KG Dongbu Steel Co., Ltd — Ursprung Republik Korea — 12,54 %
Alle übrigen Unternehmen — Ursprung Republik Korea — 16,28 % — Diğerleri — alle übrigen Unternehmen dieses Ursprungs
Nippon Steel Corporation — Ursprung Japan — 20,29 %
Alle übrigen Unternehmen — Ursprung Japan — 43,37 % — Diğerleri — alle übrigen Unternehmen dieses Ursprungs
HBIS Group Serbia Iron&Steel d.o.o. Beograd — Ursprung Serbien — 15,43 %
Alle übrigen Unternehmen — Ursprung Serbien — 36,87 % — Diğerleri — alle übrigen Unternehmen dieses Ursprungs
Zwei Dinge, die das Werkzeug hier nicht leisten kann und deshalb auch nicht behauptet. Erstens führt die Ministeriumsliste die Firmenspaltung je Ursprung als Spanne zusammen — für Deutschland erscheint dort %5,53-%11,05, und welcher Satz für einen konkreten Hersteller gilt, entscheidet die Tabelle in Art. 4 des Tebliğ, nicht unsere Zeile. Zweitens weicht die Codetiefe ab: der Tebliğ nennt fünf Positionen, die Ministeriumsliste führt sie als sechs Codes, weil 7212.10 dort als 7212.10.10 und 7212.10.90 erscheint. Das Enddatum ist der 20. Dezember 2030 — fünf Jahre nach Inkrafttreten, wie Art. 5 Abs. 4 es vorsieht.
Reicht die Zolltarifnummer als Antwort?
Art. 5 Abs. 2 und 3 Tebliğ 2025/40
Nein — und das ist die wichtigste Grenze dieser Seite. Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 2 sagt im Wortlaut, dass die Erläuterungen des Bilgilendirme Raporu allgemein gehalten sind und für die Anwendung die GTP der geltenden TGTC sowie die Warenbezeichnung aus der Tabelle des Art. 4 maßgeblich sind. Art. 5 Abs. 3 fügt hinzu, dass Änderungen an Tarifposition oder Warenbezeichnung in der TGTC der Anwendung des Tebliğ nicht entgegenstehen. Daraus folgt etwas, das ausgesprochen gehört statt ins Kleingedruckte: ein codebasierter Abgleich — auch dieser — kann gegenüber dem Rechtsakt veralten, ohne dass die Maßnahme endet. Genau deshalb steht die Warenbezeichnung im Ergebnis unübersetzt auf Türkisch und Englisch: eine Übersetzung würde den Wortlaut verändern, an dem die Anwendung hängt.
Praktische Folge für Ihr Angebot: der Abgleich ist der Einstieg, der Rechtsakt ist die Antwort. Bei einem Treffer öffnen Sie den Tebliğ und lesen die Warenbezeichnung, bevor Sie einen Preis nennen.
Wer erlässt diese Maßnahmen und wo steht der verbindliche Wortlaut?
Wer erlässt diese Maßnahmen und wo steht der verbindliche Wortlaut? — Drei Maßnahmenarten, zwei Rechtsaktgattungen, eine Fundstelle. Wer die Gattung verwechselt, sucht den Text an der falschen Stelle.
Antidumpingzoll — dampinge karşı önlem — Wer untersucht und entscheidet: Untersuchung durch die Generaldirektion für Einfuhren des Handelsministeriums (Ticaret Bakanlığı, İthalat Genel Müdürlüğü); Entscheidung des Bewertungsausschusses (İthalatta Haksız Rekabeti Değerlendirme Kurulu) mit Genehmigung des Handelsministers | Rechtsaktgattung: Tebliğ des Handelsministeriums | Fundstelle: Resmî Gazete, mit Datum und Nummer | Aktive Zeilen: 1.407
Ausgleichszoll — sübvansiyona karşı önlem — Wer untersucht und entscheidet: dasselbe Verfahren und dieselbe Rechtsgrundlage wie beim Antidumpingzoll | Rechtsaktgattung: Tebliğ des Handelsministeriums | Fundstelle: Resmî Gazete, mit Datum und Nummer | Aktive Zeilen: 3
Schutzmaßnahme — korunma önlemi — Wer untersucht und entscheidet: eigenes Verfahren mit getrennten Akten für Eröffnung, vorläufige Maßnahme und Abschluss | Rechtsaktgattung: Beschluss (Karar) mit eigener Beschlussnummer, veröffentlicht neben dem Abschluss-Tebliğ | Fundstelle: Resmî Gazete, mit Datum und Nummer | Aktive Zeilen: 49
Rechtsgrundlagenkette, wörtlich aus Art. 2 des Tebliğ 2025/40: Gesetz Nr. 3577 vom 14.06.1989 über die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei der Einfuhr, Beschluss Nr. 99/13482 vom 20.10.1999 und die dazugehörige Verordnung, veröffentlicht im Resmî Gazete vom 30.10.1999, Nr. 23861. Nutzwert der letzten Zeile: bei einer Schutzmaßnahme führen zwei verschiedene Kennnummern durch dieselbe Gazette. Für Flachglas iranischen Ursprungs trägt der Abschluss-Tebliğ die Nummer 2025/3 und der Maßnahmenbeschluss die Nummer 2025/9817, beide im Resmî Gazete Nr. 32902 vom 16.05.2025. Das Werkzeug zeigt die Beschlussnummer.
Wie lange gilt eine türkische Maßnahme?
Wie lange gilt eine türkische Maßnahme? — Sechs Stationen. Die vierte ist der Grund, warum ein überschrittenes Enddatum in diesem Werkzeug nie „abgelaufen" heißt.
Tag der Veröffentlichung — Der Tebliğ tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Resmî Gazete in Kraft (Tebliğ 2025/40 Art. 6). Für das Weißblech-Verfahren war das der 20. Dezember 2025.
Fünf Jahre Regellaufzeit — Die Maßnahmen treten fünf Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens außer Kraft; Art. 5 Abs. 4 verweist dafür auf Art. 35 Abs. 1 der Verordnung. Beim Weißblech ergibt das den 20. Dezember 2030 — genau das Enddatum, das die Ministeriumsliste führt.
Vor dem Fristende — Der inländische Wirtschaftszweig kann eine Auslaufüberprüfung (nihai gözden geçirme soruşturması) beantragen. Die Antragsfrist ergibt sich aus Art. 35 der Verordnung; sie steht nicht im Tebliğ und wird deshalb hier nicht in Tagen behauptet.
Während der Überprüfung — Wird die Überprüfung vor dem Ablaufdatum eröffnet, bleibt die Maßnahme in Kraft, bis die Untersuchung abgeschlossen ist — Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 5. Das ist der Grund, warum das Werkzeug bei überschrittenem Enddatum „Prüfpflicht" zeigt statt „abgelaufen".
Verlängerungsrunden — Bei Schutzmaßnahmen ist die Runde im Bestand sichtbar: der Vermerk „III. UZATMA (2024-2027)" an der Flachglas-Zeile bezeichnet die dritte Verlängerung; die Ausgangsmaßnahme läuft dort seit dem 11.12.2015.
Gestaffelte Sätze — Schutzmaßnahmen sinken häufig über die Laufzeit. Für Flachglas iranischen Ursprungs sind es 36 ABD Doları/Ton vom 12.12.2024 bis 11.12.2025, 35 ABD Doları/Ton bis 11.12.2026 und 34 ABD Doları/Ton bis 11.12.2027, Enddatum 11.12.2027. Das Werkzeug zeigt die ganze Staffel, weil ein einzeiliges Feld hier stillschweigend abschneiden würde.
Was prüfe ich vor dem nächsten Angebot an einen türkischen Kunden?
Was prüfe ich vor dem nächsten Angebot an einen türkischen Kunden? — Acht Schritte, jeder an eine Fundstelle gebunden. Sie ersetzen keine Zollberatung, aber sie verhindern die vier Fehler, die auf dieser Seite belegt sind.
Die vollständige zwölfstellige GTİP vom Käufer oder vom türkischen Zollagenten bestätigen lassen — die achtstellige EU-Nummer nicht selbst verlängern. Der Unterschied ist messbar: 7208.39 liefert 28 Zeilen, alle nur enger, 7208.39.00.10.11 liefert 6 Zeilen, alle erfasst.
Den nichtpräferenziellen Ursprung der Ware klären, nicht den Firmensitz. Nach Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 1 entscheidet das Ursprungsland aus der Tabelle des Art. 4.
Den Abgleich mit der vollständigen Nummer wiederholen, nicht nur mit der Position — und dabei auch auf die Gruppenzeilen „Avrupa Birliği", „AB (İspanya hariç olmak üzere)" und „Tüm Ülkeler" achten, die Deutschland ohne Länderkürzel abdecken.
Bei einem Treffer den Tebliğ im Resmî Gazete öffnen und die Warenbezeichnung Wort für Wort gegen die eigene Ware halten; nach Art. 5 Abs. 2 ist sie neben der GTP mitentscheidend.
Bei einer Spanne wie %5,53-%11,05 die Firmenzeile in der Tabelle des Tebliğ suchen — die Liste löst die Firmenzuordnung nicht auf.
Bei überschrittenem Enddatum nachsehen, ob eine Auslaufüberprüfung eröffnet wurde; nach Art. 5 Abs. 5 bleibt die Maßnahme dann bis zum Abschluss in Kraft.
Das Abfragedatum dokumentieren und den angezeigten Abgleichsstand mitschreiben — bei einem Nulltreffer ist das Datum der eigentliche Aussagegehalt.
Die Preisstellung klären: die türkischen Antidumpingsätze werden als Prozentsatz des CIF-Werts erhoben, nicht auf den Rechnungsbetrag ab Werk.
Und die andere Richtung: was gilt bei der Einfuhr aus der Türkei in die EU?
Und die andere Richtung: was gilt bei der Einfuhr aus der Türkei in die EU? — Sechs Sachverhalte, die derzeit den Verkehr Türkei → EU bestimmen. Jede Karte nennt Rechtsakt und Datum; tagesaktuell sind allein EZT-online, TARIC und die Kontingentabfrage QUOTA der Kommission.
Warmgewalzte Flacherzeugnisse — Zoll läuft weiter, obwohl das Datum abgelaufen aussieht — Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 vom 5. Juli 2021 führte endgültige Antidumpingzölle auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung in der Türkei ein (Positionen 7208, 7225, 7226), unternehmensspezifisch zwischen 4,7 % und 7,3 % auf den CIF-Einfuhrwert. Die Kommission veröffentlichte am 6. Juli 2026 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung (ABl. C/2026/3536). Während dieser Überprüfung bleiben die Zölle fällig — dieselbe Logik wie auf der türkischen Seite.
EU-Stahl-Schutzsystem seit 1. Juli 2026 — 50 % außerhalb des Kontingents — Die Verordnung (EU) 2026/1384 vom 17. Juni 2026 gilt seit dem 1. Juli 2026; außerhalb des Zollkontingents beträgt der Wertzoll 50 %. Die jährliche Gesamtmenge der Kontingente liegt bei 18.345.922 Tonnen, die Zuteilung regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457 vom 29. Juni 2026 im Windhundverfahren. Den tagesaktuellen Restbestand sehen Sie nur in der QUOTA-Abfrage.
Für die Türkei gilt seit dem 6. August 2026 eine eigene Rechtsgrundlage — Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930 vom 4. August 2026 (ABl. L, 2026/1930 vom 5.8.2026) hat die Kommission bilaterale Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren der in Anhang I der Stahlverordnung aufgeführten Warenkategorien unter anderem mit Ursprung in der Türkei eingeführt. Der Satz außerhalb der Kontingente bleibt 50 %; geändert hat sich der Rechtsgrund — und damit der Rechtsakt, den Sie beobachten müssen.
Nachweis „Land des Schmelzens und Gießens" ab 1. Oktober 2026 — Verlangt wird ein überprüfbarer geeigneter Nachweis über das Land, in dem der Rohstahl ursprünglich in flüssiger Form erzeugt und in seinen ersten festen Zustand gegossen wurde — in der Praxis eine Walzwerksbescheinigung. Das ist Lieferantendokumentation, die vor dem 1. Oktober 2026 in den Einkaufsprozess muss, nicht erst an der Grenze.
Keramikfliesen — der Zusatzcode entscheidet, nicht der Warenname — Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 vom 9. Februar 2023 in der geltenden Fassung, KN 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00. Die Sätze sind unternehmensspezifisch und liegen weit auseinander: Hitit Seramik 20,9 %, Qua Granite und Bien Yapı nach der Änderung durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2148 vom 23. Oktober 2025 bei 4,8 %, in Anhang II gelistete mitarbeitende Unternehmen 9,2 %, alle übrigen 20,9 %. Vitra Karo trägt keinen Antidumpingzoll.
Glasfasergewebe und kaltgewalzter Flachstahl — zwei Sonderfälle — Bei gewebten und/oder genähten Erzeugnissen aus Glasfasern sind die China-Maßnahmen auf aus der Türkei VERSANDTE Ware ausgeweitet, ausdrücklich ob als Ursprungserzeugnis der Türkei angemeldet oder nicht — Antidumpingzoll nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1203 vom 8.6.2026 Art. 1 Abs. 4, Ausgleichszoll nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1928 vom 7.8.2026 Art. 1 Abs. 4. Für kaltgewalzten Flachstahl aus der Türkei gibt es dagegen noch keinen Zoll, aber seit dem 5.12.2025 eine zollamtliche Erfassung (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2432 vom 3.12.2025) — die Bedingung dafür, dass ein späterer Zoll rückwirkend erhoben werden kann.
Diese Karten sind der komprimierte Rest des früheren Artikels an dieser Stelle. Sie stehen bewusst UNTER dem Werkzeug: sie beantworten die Gegenrichtung, und wer sie mit dem türkischen Ergebnis mischt, meldet in der EU eine Maßnahme an, die es dort nicht gibt. Stand dieser Karten: 16.08.2026, für die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930 erneut geprüft am 21.08.2026. Tagesaktuell sind allein EZT-online, TARIC und die Kontingentabfrage QUOTA der Kommission.
Woher stammen diese Daten und wo enden sie?
Woher stammen diese Daten und wo enden sie? — Ein Register ist nur so viel wert wie die Auskunft darüber, was es nicht enthält.
Abgeglichener Bestand — 1.459 aktive Zeilen 1.407 Antidumping-, 49 Schutz- und 3 Ausgleichsmaßnahmen; 1.251 mit noch nicht abgelaufenem Enddatum; 492 GTİP-Codes, 79 Warengruppen, 56 Ursprungsangaben. Auszählung vom 21.08.2026.
T.C. Ticaret Bakanlığı — türkisches Handelsministerium — Dateistand 13.07.2026 — Antidumping und Ausgleich — Die Liste „Yürürlükteki Önlemler" (in Kraft befindliche Maßnahmen), veröffentlicht als Tabellendatei auf den Seiten der Generaldirektion für Einfuhren. Der Dateiname trägt den Stand des Ministeriums: „Yürürlükteki Önlemler 13.07.2026.xlsx". Unser letzter Abgleich datiert vom 21.08.2026. Beide Daten sind verschieden und dürfen nicht gleichgesetzt werden.
13 Zeilen mit Ursprung Deutschland, davon 12 mit noch nicht abgelaufenem Enddatum
74 Zeilen mit der Ursprungsgruppe „Avrupa Birliği" (Europäische Union)
5 Zeilen mit der Gruppe „AB (İspanya hariç olmak üzere)" — EU ohne Spanien
45 Zeilen mit der Gruppe „Tüm Ülkeler" (alle Länder)
Nicht enthalten: die Firmenzuordnung innerhalb einer Satzspanne. Die Liste führt zum Beispiel für Weißblech deutschen Ursprungs %5,53-%11,05; welche Firma welchen Satz trägt, steht nur im Tebliğ.
T.C. Ticaret Bakanlığı — Generaldirektion für Einfuhren — laufend — Schutzmaßnahmen — Die getrennt geführte Liste der Korunma Önlemleri mit ihrem eigenen Aktenlauf. Diese Zeilen tragen einen Beschluss (Karar) statt eines Tebliğ, häufig eine mehrperiodige Satzstaffel und einen Aktenlauf mit Eröffnung, vorläufiger Maßnahme und Abschluss. Der Vermerk zur Verlängerungsrunde steht dort als römische Zahl.
49 aktive Schutzmaßnahmen-Zeilen im Bestand
Beispiel: Flachglas iranischen Ursprungs, Beschluss 2025/9817 und Abschluss-Tebliğ 2025/3, beide Resmî Gazete Nr. 32902 vom 16.05.2025
Nicht enthalten: die Kontingentmengen und deren Ausschöpfungsgrad. Wo eine Schutzmaßnahme ein Kontingent kennt, steht der Restbestand nicht in dieser Liste.
Resmî Gazete — Amtsblatt der Republik Türkei — je Rechtsakt — verbindlicher Wortlaut — Der Text, auf den sich alles Übrige bezieht. Jede Beweiszeile im Register nennt Datum und Nummer der Gazette. Die Seite verlinkt und zitiert den Rechtsakt, ersetzt ihn aber nicht. Für die Weißblech-Maßnahme ist das Tebliğ 2025/40, Resmî Gazete vom 20.12.2025, Nr. 33113.
Nicht enthalten: eine deutsche Fassung. Die türkischen Rechtsakte erscheinen auf Türkisch; das Ministerium stellt Teile davon auf Englisch bereit.
Wo diese Seite endet — Keine deutschen Warenbezeichnungen, keine Firmenzuordnung innerhalb von Spannen, keine türkischen Einfuhrzollsätze und keine Aussage über EU-Maßnahmen. Zollsätze stehen hier bewusst nicht: die öffentlich verfügbare Rohform der türkischen Einfuhrregelung ist nach Spalten gegliedert, die ohne Auflösung nach Ursprungsland nicht lesbar sind, und eine falsch gewählte Spalte ist ein direkter Geldfehler. Verbindlich ist der Resmî Gazete.
Wer regelmäßig in die Türkei liefert, prüft nicht einmal, sondern bei jedem Angebot — und will hinterher belegen können, was am Tag der Preiszusage in der Liste stand. Genau dafür ist der Abgleich hier frei und ohne Anmeldung nutzbar: die Nummer, das Ergebnis und das Abgleichsdatum gehören zusammen in Ihre Akte. Logistivo baut Werkzeuge für diesen Teil der Arbeit — für die Zolltarifnummer, für die Sendungsakte und für die Belege, die später niemand mehr suchen will.
Quelle
Resmî Gazete (Amtsblatt der Republik Türkei), Nr. 33113 vom 20.12.2025 — İthalatta Haksız Rekabetin Önlenmesine İlişkin Tebliğ (Tebliğ No: 2025/40) — endgültiger Antidumpingzoll auf Weißblech, u. a. Ursprung Deutschland — https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2025/12/20251220-9.htm
T.C. Ticaret Bakanlığı — Handelsministerium der Republik Türkei — Damping ve Sübvansiyon — Einstieg zur Liste „Yürürlükteki Önlemler" (Quelldatei: Yürürlükteki Önlemler 13.07.2026.xlsx) — https://ticaret.gov.tr/ithalat/ticaret-politikasi-savunma-araclari/damping-ve-subvansiyon
T.C. Ticaret Bakanlığı — Handelsministerium der Republik Türkei — Korunma Önlemleri — Yürürlükteki Önlemler, mit den Verlängerungsrunden (I./II./III. Uzatma) — https://ticaret.gov.tr/ithalat/ticaret-politikasi-savunma-araclari/korunma-onlemleri/yururlukteki-onlemler
T.C. Ticaret Bakanlığı — Handelsministerium der Republik Türkei — İzleme ve Önlemlerin Etkisiz Kılınması — Erstreckung (teşmil) bestehender Maßnahmen bei Ursprungs- oder Tarifpositionsverlagerung — https://ticaret.gov.tr/ithalat/ticaret-politikasi-savunma-araclari/izleme-ve-onlemlerin-etkisiz-kilinmasi
T.C. Ticaret Bakanlığı — Handelsministerium der Republik Türkei — Damping ve Sübvansiyon — Ulusal Mevzuat: Gesetz Nr. 3577, Beschluss 99/13482 und die Verordnung, auch in englischer Fassung — https://ticaret.gov.tr/ithalat/ticaret-politikasi-savunma-araclari/dampinge-ve-subvansiyon/damping-ve-subvansiyon-ulusal-mevzuat
Germany Trade & Invest (GTAI), Meldung vom 08.01.2026 — Türkei erhebt Antidumpingzoll auf Weißbleche — deutschsprachige Bestätigung von Positionen, Sätzen und Geltungsbeginn — https://www.gtai.de/de/trade/tuerkei/zoll/tuerkei-erhebt-antidumpingzoll-auf-weissbleche-1967998
Bundeszollverwaltung (zoll.de) — Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Zusätzliche Zölle — eine Übersicht (Erhebung stets ergänzend zum Drittlandszoll, Ausnahme Zollbefreiungsverordnung) — https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Antidumping-Ausgleichs-Zusatz-Zoelle/Antidumping-Ausgleichs-Zusatz-Zoelle-Uebersicht/antidumping-ausgleichs-zusatz-zoelle-uebersicht_node.html
Bundeszollverwaltung — EZT-online — Elektronischer Zolltarif, Bereich Einfuhr, geografisches Gebiet TR — https://auskunft.ezt-online.de/
Europäische Kommission, GD TAXUD — TARIC-Abfrage — maßgebliches Werkzeug für die Gegenrichtung, also die Einfuhr in die EU — https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp
EUR-Lex, Amtsblatt der EU, L 2026/1930 vom 05.08.2026 — Durchführungsverordnung (EU) 2026/1930 vom 4. August 2026 — bilaterale Schutzmaßnahmen, u. a. Türkei, 50 % außerhalb der Kontingente — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202601930
EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU — Durchführungsverordnung (EU) 2021/1100 — Antidumpingzoll auf warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung Türkei — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1100
EUR-Lex, Amtsblatt der EU L vom 24.06.2026 — Verordnung (EU) 2026/1384 vom 17. Juni 2026 — Stahl, globale Überkapazitäten, 50 % außerhalb der Kontingente — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AL_202601384
Häufig gestellte Fragen
Ist diese Liste die Antidumpingliste der EU?
Nein. Sie enthält ausschließlich Maßnahmen, die die Türkei auf ihre eigenen Einfuhren anwendet; Quelle ist die Liste „Yürürlükteki Önlemler" des türkischen Handelsministeriums. Für eine EU-Zollanmeldung ist sie nicht verwendbar — dort gelten EZT-online und TARIC. Umgekehrt bilden TARIC und EZT-online die türkischen Maßnahmen nicht ab.
Was ist der Unterschied zwischen einem Treffer „erfasst" und einem Treffer „enger"?
Erfasst heißt: Ihre Nummer beginnt mit dem Code der Maßnahme, die Maßnahme deckt Ihre Ware ab. Enger heißt: der Code der Maßnahme beginnt mit Ihrer Nummer, die Maßnahme zielt also auf eine tiefere Zeile unterhalb Ihres Codes, und Sie müssen mit Ihrer vollständigen zwölfstelligen Nummer gegenprüfen. Dieselbe Ware kann beides liefern: 7208.39 ergibt 28 Zeilen, alle nur enger; 7208.39.00.10.11 ergibt 6 Zeilen, alle erfasst.
Schützt die A.TR. vor türkischen Antidumpingzöllen?
Nein. Die Zollunion nimmt den Regelzoll, nicht die handelspolitischen Schutzinstrumente. Die Bundeszollverwaltung formuliert es für die EU-Seite ausdrücklich: Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Zusätzliche Zölle werden stets ergänzend zum Drittlandszoll erhoben, auch bei reduziertem Satz oder Befreiung; Ausnahme sind die Fälle der Zollbefreiungsverordnung. Auf der türkischen Seite gilt dasselbe Prinzip: die Maßnahme aus dem Tebliğ wird zusätzlich zum türkischen Einfuhrzoll erhoben.
Wie hoch ist der türkische Antidumpingzoll auf Weißblech aus Deutschland?
Nach Tebliğ 2025/40 (Resmî Gazete vom 20.12.2025, Nr. 33113) trägt Thyssenkrupp Rasselstein GmbH 5,53 % und „Diğerleri", also alle übrigen Unternehmen deutschen Ursprungs, 11,05 % — jeweils in Prozent des CIF-Werts. Betroffen sind die Positionen 7210.11, 7210.12.20, 7210.90.40, 7212.10 und 7212.40.20; das veröffentlichte Enddatum ist der 20.12.2030.
Die Maßnahme ist laut Liste abgelaufen — ist sie damit weg?
Nicht zwingend. Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 5 wiederholt Art. 35 der türkischen Verordnung über die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bei der Einfuhr: wird vor dem Fristende eine Auslaufüberprüfung eröffnet, bleibt die Maßnahme in Kraft, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Deshalb zeigt der Abgleich in diesem Fall „Prüfpflicht" statt „aufgehoben" und verweist auf den Resmî Gazete. 208 der aktiven Zeilen tragen ein überschrittenes Enddatum.
Deutschland steht nicht in der Trefferliste — bin ich damit sicher?
Nein, aus zwei Gründen. Erstens tragen Gruppenzeilen kein Länderkürzel und decken Deutschland trotzdem mit: 74 aktive Zeilen laufen über „Avrupa Birliği" (Europäische Union), 5 über „AB (İspanya hariç olmak üzere)" und 45 über „Tüm Ülkeler". Zusammen mit den 13 namentlichen Zeilen sind es 137 aktive Zeilen, die deutschen Ursprung abdecken. Zweitens ist nicht Ihr Firmensitz maßgeblich, sondern der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware.
Kann ich betroffen sein, obwohl gegen Deutschland nie eine Untersuchung geführt wurde?
Ja. Wird eine bestehende Maßnahme durch Verlagerung des Ursprungs oder der Tarifposition unwirksam gemacht, eröffnet das türkische Handelsministerium eine Untersuchung und kann die Maßnahme auf das betreffende Land oder die betreffende Ware erstrecken (teşmil). Solche Zeilen sind im Ergebnis eigens gekennzeichnet — die Zeile zur Position 5407 mit Ursprung Deutschland (Tebliğ 2024/8, Aktenzeichen OEK.147.07.2023) ist genau auf diesem Weg entstanden.
Reicht die Zolltarifnummer, um die Betroffenheit zu klären?
Nein. Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 2 stellt klar, dass für die Anwendung sowohl die GTP der geltenden türkischen Nomenklatur als auch die Warenbezeichnung in der Tabelle des Art. 4 maßgeblich sind. Art. 5 Abs. 3 fügt hinzu, dass spätere Änderungen an Position oder Bezeichnung die Anwendung nicht hindern. Ein codebasierter Abgleich ist deshalb ein Einstieg, kein Ergebnis.
Warum zeigt der Abgleich eine Spanne statt eines einzelnen Satzes?
Weil türkische Maßnahmen häufig firmenabhängige Sätze festlegen. Die Ministeriumsliste führt diese Spaltung als Spanne zusammen — beim Weißblech deutschen Ursprungs etwa %5,53-%11,05. Welcher Satz für einen konkreten Hersteller gilt, entscheidet die Firmentabelle in Art. 4 des Tebliğ, nicht diese Liste.
Warum stehen die Warenbezeichnungen nicht auf Deutsch?
Weil die Warenbezeichnung nach Tebliğ 2025/40 Art. 5 Abs. 2 mitentscheidend für die Anwendung ist. Eine Übersetzung würde genau den maßgeblichen Wortlaut verändern. Die Bezeichnungen erscheinen daher unverändert auf Türkisch und, soweit vorhanden, auf Englisch.
Was bedeutet das Datum neben dem Ergebnis?
Es ist der Tag, an dem diese Seite die Ministeriumsliste zuletzt abgeglichen hat — nicht der Tag, an dem das Ministerium die Liste geändert hat. Der Stand des Ministeriums steht im Dateinamen der Quelldatei: „Yürürlükteki Önlemler 13.07.2026.xlsx". Gerade bei einem Nulltreffer ist dieses Datum der eigentliche Aussagegehalt.
Der Abgleich findet nichts — kann das an einem Tippfehler liegen?
Ja, und der Abgleich erkennt das nicht von selbst: die Eingabe 999999 liefert genauso null Treffer wie 3919.10, 7318 oder 8544. Deshalb fragt die Seite zusätzlich die amtliche Bezeichnung des eingegebenen Codes im türkischen Zolltarif ab und sagt ausdrücklich, wenn es dort keine Zeile dazu gibt.
Wer erlässt türkische Antidumping- und Schutzmaßnahmen?
Antidumping- und Ausgleichsuntersuchungen führt die Generaldirektion für Einfuhren des türkischen Handelsministeriums; entschieden wird im Bewertungsausschuss mit Genehmigung des Handelsministers, der Rechtsakt ergeht als Tebliğ. Schutzmaßnahmen ergehen dagegen als Beschluss (Karar) mit eigener Beschlussnummer. Veröffentlicht wird beides im Resmî Gazete.
Kostet die Abfrage etwas?
Nein. Sie ist frei, ohne Anmeldung und ohne Guthaben nutzbar, und das Ergebnis wird nicht gekürzt — auch nicht bei 89 Zeilen. Aus Schutzgründen sind 60 Abfragen pro Minute und IP zulässig.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.